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Barrierefreiheit und Videokonferenzsysteme

Die Art, wie in vielen Settings heute kommuniziert wird, hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Viele tägliche und nicht so alltägliche Treffen haben sich mittlerweile in digitale Räume verlagert. Ob es nun das wöchentliche Team-Meeting in Zoom ist oder die Wissenschaftskonferenz mit BigBlueButton. Viele dieser Formate finden mittlerweile im sogenannten hybriden Format statt. Das bedeutet, dass zumindest einige Teilnehmer die Möglichkeit haben, aus der Ferne mittels Videokonferenzsystem zugeschaltet zu werden, während der Rest lokal am Veranstaltungsort ist. 

Was zunächst einige Vorteile bringt, nämlich beispielsweise die Entkopplung von Veranstaltungs- und Teilnahmeort, kann für einige Menschen aber auch ein Problem darstellen. 

Menschen mit Behinderung sehen sich oft Barrieren gegenüber, wenn es um die Nutzung digitaler Angebote geht. Eine große Mehrheit der Websites ist nicht ausreichend barrierefrei.  Solche Inhalte können von behinderten Menschen im schlimmsten Fall nicht wahrgenommen werden. Dabei gibt es viele Gründe, warum bei einer Website auf Barrierefreiheit geachtet werden sollte (mehr dazu hier https://www.pagemachine.de/blog/barrierefreiheit-und-foerdermoeglichkeiten ).

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Was sind Barrieren?

Barrieren entstehen immer dann, wenn es Menschen durch die Umstände nicht möglich ist, an etwas teilzunehmen. Menschen mit Behinderungen sind dabei häufiger von Barrieren betroffen als andere Menschen. Allerdings können sich auch andere Menschen sogenannten temporären oder situativen Barrieren gegenübersehen. Beispielsweise wenn sie kurz nach einer Augen-OP nur schlecht sehen können oder die Umgebung gerade zu laut ist, um einem Audiovortrag folgen zu können. Alle diese Menschen profitieren dabei von Barrierefreiheit.

Planung einer barrierefreien Konferenz

Auch die gängigen Videokonferenzsysteme sind nicht so barrierearm wie es eigentlich nötig wäre. Zwar hat sich hier in den vergangenen Jahren viel getan, aber dennoch muss einiges beachtet werden, wenn ein Konferenzformat auch wirklich inklusiv und barrierefrei gestaltet werden soll. Und da es weder eine universelle Barrierefreiheit gibt noch die aktuellen Softwarelösungen immer barrierefrei sind, bedarf es guter Planung im Voraus.

Nicht vergessen

2025 werden barrierefreie Websites Pflicht

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG) müssen Unternehmen in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 barrierefreie Websites haben, wenn sie darüber Dienstleistungen, wie zum Beispiel einen Shop oder ein Reservierungstool, anbieten.

Wie gestaltet man eine barrierefreie Videokonferenz

Die richtige Planung ist, wie bei allen die Barrierefreiheit betreffenden Überlegungen, der wichtigste Aspekt. Denn auch wenn nicht alle Lösungen in einem System vereint zu finden sind, kann man durch gute Kombination von verschiedenen Werkzeugen nahezu eine Barrierefreiheit erreichen.

Veranstalter*innen sollten sich zunächst im Klaren über die Zusammensetzung der Teilnehmergruppe werden: Menschen, die sich Barrieren gegenüber sehen, sind in jeder Zielgruppe vertreten. Wenn es nur um eine kleine, abzählbare Teilnehmerzahl geht, können die Bedarfe hinsichtlich Unterstützung einfach bei den Teilnehmern erfragt werden. Hier geht es beispielsweise darum, ob eine teilnehmende Person einen Gebärdendolmetscher benötigt oder geteilte Inhalte wie Präsentationen nicht sehen kann, weil sie blind ist. 

Bei größeren Formaten sollten Sie davon ausgehen, dass jede Behinderung bei den Teilnehmenden vertreten sein wird. 

Solange keine maßgeschneiderte Lösung genutzt wird, sollte man sich dabei an den Marktführern orientieren und weit verbreitete Software nutzen. Diese kommt am ehesten an Barrierefreiheit heran. 

Wichtige Kriterien für Barrierefreiheit in Webkonferenzen

  1. Screenreader-Kompatibilität bezeichnet die Zugänglichkeit von digitalen Inhalten für Assistenztechnologie, welche als grundlegende Funktion die Umwandlung von Text zu Sprache aufweist. Mit ihrer Hilfe ist es blinden oder sehbehinderten Menschen möglich, textuelle digitale Informationen zu verarbeiten.
     
  2. Tastaturnavigation bezeichnet die Möglichkeit, durch eine Anwendung oder Website ohne Computermaus zu navigieren. Dabei wird mit Hilfe der Tabulator-Taste durch die Navigation oder einzelne Inhalte durchgeklickt. Viele motorisch eingeschränkte Personen und auch blinde Menschen nutzen diese Art der Navigation, um sich in digitalen Räumen zu bewegen und Anwendungen zu steuern.
     
  3. Untertitel sind in Zeiten von KI leicht zu integrieren. Einige Anbieter setzen mittlerweile standardmäßig auf die Untertitelung mit Hilfe von KI, und das in mehreren Sprachen simultan und in Echtzeit. Damit kann jeder, ob gehörlos oder fremdsprachig, sich die passenden Untertitel für einen Vortrag aussuchen. Oft gibt es auch die Möglichkeit, selbst erstellte Untertitel anzugeben, wenn diese bereits vorhanden sind. 
     
  4. Geteilte Inhalte und Screensharing stellen eine der größten Barrieren dar. Eine per Screensharing geteilte PowerPoint-Präsentation ist nicht zugänglich für einen Screenreader und ist damit für viele Menschen schlichtweg wie unsichtbar. Zwar gibt es spezialisierte Lösungen für bestimmte Dokumentformate wie PDF oder PowerPoint von Adobe Connect respektive Microsoft Teams. Bei anderen Systemen sollten die Dokumente, am besten vor dem Vortrag, Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden. 
     
  5. Grafiken und Bilder sollten nicht nur gezeigt, sondern auch möglichst vollständig beschrieben werden, denn so können auch Menschen mit eingeschränkten visuellen Möglichkeiten dem Vortrag weiter folgen. 
     
  6. Chat-Moderation ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Eine Chat-Funktion bietet für viele Menschen die Möglichkeit, sich barrierefrei zu äußern. Dabei ist es jedoch auch wichtig, dass Menschen, die dem Chat aus verschiedenen Gründen nicht folgen, darin geteilte wichtige Inhalte dennoch mitbekommen können. So sollten geteilte Informationen oder darin gestellte Fragen nochmal für das gesamte Publikum wiederholt und dann beantwortet werden. Es sollte vermieden werden, links direkt während der Konferenz im Chat zu teilen. Screenreader lesen diese komplett vor und stören so evtl. deren Nutzende.

Bei Beachtung dieser Kriterien kann man die größten Lücken, die bei Videokonferenzsystemen aktuell bestehen, überbrücken und die Teilnahme von mehr Menschen an der eigenen Konferenz ermöglichen. Von so geplanten Konferenzen profitieren dann nicht nur behinderte Menschen, sondern auch alle anderen.

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