Neue Cookie-Banner-Regelung

Der Cookie-Banner muss unbedingt an die neuen Regelungen angepasst werden. Ansonsten drohen Abmahnungen.

Gliederung

Basics

Nochmal Grundlegendes zu Cookies: Sobald technisch nicht notwendige Cookies auf einer Website gesetzt werden, muss der Websitebetreiber den Nutzer entsprechend informieren und um dessen Zustimmung bitten. So werden personenbezogene Daten rechtskonform getrackt. Außerdem wichtig ist das Einbinden von verschieden Buttons im Cookie-Banner. Der Nutzer muss der Nutzung von Cookies zustimmen können. Allerdings sollte er diese hier auch ablehnen dürfen. Dafür sollte ein kleiner Hinweistext für die Verwendung der Daten integriert sein. Über einen weiteren Button muss dem Nutzer die Möglichkeit geboten werden, die Setzung der Cookies beliebig anzupassen. Damit das Banner rechtskonform ist, sind ebenso Links zu den Seiten “Impressum” & “Datenschutz” relevant.

Um nicht abgemahnt zu werden …

… müssen nun laut Urteil des LG München I die Buttons zum Zustimmen und Ablehnen der Cookies gleichwertig sein. Der Button für die Zustimmung darf nicht besonders hervorgehoben werden, auch nicht durch eine andere Farbe – Nudging genannt. Zudem sind in den weiteren Einstellungen des Cookie-Consents Buttons, mit denen man allen zustimmt, untersagt. Dies gilt, solange es keinen gleichwertigen Button für die Ablehnung gibt. Die bewusste Manipulation des Nutzungsverhaltens des Website-Besuchers soll mit dem Gerichtsurteil unterbunden werden. 

Unsere Agentur arbeitet sehr gerne mit dem Cookie-Consent-Tool “Usercentrics”. Damit erstellen wir für alle unsere Kunden einfach und unkompliziert die Cookie-Banner. Falls Sie Interesse an der Einrichtung dessen haben oder mehr über die Datenschutz-Regelung erfahren möchten, kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unsere passende Website.

Geschrieben von Selina Marie Pohl, Pagemachine AG

Quelle: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/12828-abmahnung-cookie-consent-banner.html

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