Von Swen Greif · 14.12.2023
Die Art, wie in vielen Settings heute kommuniziert wird, hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Viele tägliche und nicht so alltägliche Treffen haben sich mittlerweile in digitale Räume verlagert. Ob es nun das wöchentliche Team-Meeting in Zoom ist oder die Wissenschaftskonferenz mit BigBlueButton. Viele dieser Formate finden mittlerweile im sogenannten hybriden Format statt. Das bedeutet, dass zumindest einige Teilnehmer die Möglichkeit haben, aus der Ferne mittels Videokonferenzsystem zugeschaltet zu werden, während der Rest lokal am Veranstaltungsort ist.
Was zunächst einige Vorteile bringt, nämlich beispielsweise die Entkopplung von Veranstaltungs- und Teilnahmeort, kann für einige Menschen aber auch ein Problem darstellen.
Menschen mit Behinderung sehen sich oft Barrieren gegenüber, wenn es um die Nutzung digitaler Angebote geht. Eine große Mehrheit der Websites ist nicht ausreichend barrierefrei. Solche Inhalte können von behinderten Menschen im schlimmsten Fall nicht wahrgenommen werden. Dabei gibt es viele Gründe, warum bei einer Website auf Barrierefreiheit geachtet werden sollte.
Barrieren entstehen immer dann, wenn es Menschen durch die Umstände nicht möglich ist, an etwas teilzunehmen. Menschen mit Behinderungen sind dabei häufiger von Barrieren betroffen als andere Menschen. Allerdings können sich auch andere Menschen sogenannten temporären oder situativen Barrieren gegenübersehen. Beispielsweise wenn sie kurz nach einer Augen-OP nur schlecht sehen können oder die Umgebung gerade zu laut ist, um einem Audiovortrag folgen zu können. Alle diese Menschen profitieren dabei von Barrierefreiheit.
Auch die gängigen Videokonferenzsysteme sind nicht so barrierearm wie es eigentlich nötig wäre. Zwar hat sich hier in den vergangenen Jahren viel getan, aber dennoch muss einiges beachtet werden, wenn ein Konferenzformat auch wirklich inklusiv und barrierefrei gestaltet werden soll. Und da es weder eine universelle Barrierefreiheit gibt noch die aktuellen Softwarelösungen immer barrierefrei sind, bedarf es guter Planung im Voraus.
Nach dem Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG) müssen Unternehmen in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 barrierefreie Websites haben, wenn sie darüber Dienstleistungen, wie zum Beispiel einen Shop oder ein Reservierungstool, anbieten.
Die richtige Planung ist, wie bei allen die Barrierefreiheit betreffenden Überlegungen, der wichtigste Aspekt. Denn auch wenn nicht alle Lösungen in einem System vereint zu finden sind, kann man durch gute Kombination von verschiedenen Werkzeugen nahezu eine Barrierefreiheit erreichen.
Veranstalter*innen sollten sich zunächst im Klaren über die Zusammensetzung der Teilnehmergruppe werden: Menschen, die sich Barrieren gegenüber sehen, sind in jeder Zielgruppe vertreten. Wenn es nur um eine kleine, abzählbare Teilnehmerzahl geht, können die Bedarfe hinsichtlich Unterstützung einfach bei den Teilnehmern erfragt werden. Hier geht es beispielsweise darum, ob eine teilnehmende Person einen Gebärdendolmetscher benötigt oder geteilte Inhalte wie Präsentationen nicht sehen kann, weil sie blind ist.
Bei größeren Formaten sollten Sie davon ausgehen, dass jede Behinderung bei den Teilnehmenden vertreten sein wird.
Solange keine maßgeschneiderte Lösung genutzt wird, sollte man sich dabei an den Marktführern orientieren und weit verbreitete Software nutzen. Diese kommt am ehesten an Barrierefreiheit heran.
Bei Beachtung dieser Kriterien kann man die größten Lücken, die bei Videokonferenzsystemen aktuell bestehen, überbrücken und die Teilnahme von mehr Menschen an der eigenen Konferenz ermöglichen. Von so geplanten Konferenzen profitieren dann nicht nur behinderte Menschen, sondern auch alle anderen.
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie gerne. Besonders, wenn es um Barrierefreiheit geht. Bei Videokonferenzsystemen oder bei der Entwicklung Ihrer Website – von Konzeption über Design bis zur Programmierung.
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