Ab dem 28.06.2025 schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes Barrierefreiheit für viele Websites vor. Aber selbst wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, sollten Sie über Barrierefreiheit nachdenken.
Mit einer barrierefreien TYPO3 Website erreichen Sie etwa 10% mehr Kundinnen und Kunden. Viele geforderte Eigenschaften verbessern die User Experience und sogar das Ranking in Google. Für Websites der öffentlichen Hand ist Barrierefreiheit außerdem schon heute Pflicht.
Wir berücksichtigen viele Aspekte schon bei Konzeption und Programmierung mit TYPO3. Bei Bedarf ziehen wir während der Entwicklung Expertinnen und Experten hinzu, die jeden Schritt gegenchecken.
Barrierefreiheits-stärkungsgesetz 2025
Anforderungen für barrierefreie Websites
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft. Ab dann müssen Websites unter bestimmten Voraussetzungen für Menschen mit Behinderungen bedienbar sein.
Muss Ihre Website barrierefrei sein?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre TYPO3 Website zum Start des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28.06.2025 barrierefrei sein muss, können Sie dies mit dem folgenden Schnelltest einfach feststellen.
Sind sie eine öffentliche Stelle?
Dann muss Ihre Website nach der BITV 2.0 barrierefrei sein
- Wenn sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten und
- weniger als zehn Beschäftigte haben,
- und einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro nicht überschreiten,
gilt für Sie die Ausnahmeregelung und Ihre Website muss nicht BFSG-konform sein, auch wenn es aus wirtschaftlicher Sicht zu empfehlen wäre.
- Ihre Webseite richtet sich nicht an Endverbraucher (B2C) sonder klar ersichtlich nur an Geschäftskunden (B2B), dann muss Ihre Website nicht BFSG-konform sein.
Wenn Sie keine öffentliche Stelle sind und eine der folgenden Fragen mit “Ja!” beantworten
müssen Sie Ihre Website nach dem BFSG barrierefrei gestalten.
- Bietet Ihre Webseite Informationen oder Dienstleistungen an, die öffentlich zugänglich sind?
- Bietet Ihre Webseite Dienstleistungen an, die für die Allgemeinheit von Bedeutung sind, wie z.B.
- Bank- und Zahlungsverkehr,
- Versicherungen,
- Gesundheitsdienstleistungen,
- Personentransport und öffentlicher Verkehr.
- Bieten Sie auf Ihrer Webseite E-Books oder Software an?
- Bieten Sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an, wie z.B.
- Ticketservice
- Reservierungsservice
- Terminvereinbarung
- Enthält Ihre Webseite interaktive Elemente wie Formulare, die von der Öffentlichkeit genutzt werden können?
- Betreiben Sie auf Ihrer Website einen Online-Shop?
Überprüfen Sie die Barrierefreiheit Ihrer TYPO3 Website
Die wichtigsten Kriterien für Sie zusammengefasst
Ob Ihre TYPO3 Website barrierefrei ist, können Sie mit verschiedenen Tests herausfinden. Die folgenden Kriterien werden bei einem Test nach BITV 2.0 überprüft.
Öffentliche Auftraggeber sind bereits jetzt verpflichtet, eine barrierefreie TYPO3-Website anzubieten. Nach einem solchen Test gilt eine TYPO3-Website als barrierefrei im Sinne der BITV 2.0.
Wollen Sie wissen, ob Ihre Website barrierefrei ist?
Das überprüfen wir gerne für Sie
Wenn Sie wissen wollen, was Sie unternehmen müssen, damit Ihre Website barrierefrei wird, können wir das für Sie untersuchen.
Gestaltung
- Der Page Title ist simpel und selbsterklärend für jede Unterseite
- Bilder haben Alternativtext (alt-Tag)
- Überschriftenhierarchie wird beachtet (h1>h2>...)
- Das Kontrastverhältnis („Contrast ratio“) sollte mindestens 4,5:1 sein.
- Text ist vergrößerbar ohne zu überlappen oder abzuschneiden
Formulare
- Tastaturzugang
- Formularfelder müssen einen <label>-Tag haben
- Pflichtfelder müssen eine Kennzeichnung als solche haben
- Error Handling, also klare Anweisungen für Nutzende bei Fehlern
- Fehlerfreie Felder sollten nicht neu ausgefüllt werden müssen
Steuerung (Tastaturzugang (= Keyboard Access))
- Alle interaktiven Elemente anwählbar
- Alle interaktive Elemente können auf gleichem Weg verlassen werden, wie sie ausgewählt wurden
- Tab-Reihenfolge folgt der Leserichtung
- Visueller Fokus für ausgewählte Elemente (z.B. Farbänderung oder Rahmen)
- Alle Mausfunktionen müssen auch für Tastaturnavigation verfügbar sein (z.B. “Hover” Kontextmenüs)
- Drop-Down steuerbar über “Enter” und Pfeiltasten
- (Bild-)Links müssen anwählbar und fokussierbar sein
Mehr Infos finden Sie in unserem Blog-Beitrag
Mehr Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag "Checkliste zur Überprüfung Ihrer TYPO3 Website auf Barrierefreiheit"
Inhalt
- Blinken, Bewegen, Scrollen sollte vermieden oder wenigstens pausierbar/ausblendbar sein
- Automatisch aktualisierende Inhalte sollten pausierbar und die Frequenz anpassbar sein
- Blinken oder Aufblitzen von Elementen sollte nicht länger als 2x pro Sekunde auftreten
- Video- und Audioalternative anbieten, damit Informationen auf alternativem Weg wahrgenommen werden können
- Zugänglichkeit der Media-Player-Steuerelemente (Play, Pause, etc.)
- HTML-Code sollte der Leserichtung entsprechen
- Auto-Start von Medien vermeiden, oder maximal für 3 Sekunden
- entweder: Medien sollten nicht von alleine starten. Wenn es nicht vermeidbar ist, sollten Medien nicht länger als 3 Sekunden nach dem Auto-Start abgespielt werden
- oder nur: Medien sollten nicht von alleine starten; da es immer vermeidbar ist.
Unsere Agentur für Barrierefreiheit
Unsere Agentur bietet umfassende Dienstleistungen zur Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit von TYPO3 Websites. Wir verstehen die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und helfen unseren Kunden dabei, ihre TYPO3 Websites so zu gestalten, dass sie für alle Benutzer zugänglich sind.
Unsere Leistungen umfassen
Überprüfungen Ihrer TYPO3 Website
Wir führen detaillierte Überprüfungen Ihrer TYPO3 Website durch, um potenzielle Barrieren zu identifizieren und zu bewerten. Wir analysieren verschiedene Aspekte Ihrer TYPO3 Website, um zu klären, ob sie den geltenden Standards entspricht.
Barrierefreiheits-Beratung von Experten
Basierend auf den Ergebnissen unserer Prüfung bieten wir maßgeschneiderte Beratungsdienste an, um Ihnen dabei zu helfen, die Barrierefreiheit Ihrer TYPO3 Website zu verbessern.
Umsetzung von Barrierefreiheit-Standards
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von barrierefreien Design- und Entwicklungstechniken, um sicherzustellen, dass Ihre TYPO3 Website den geltenden Standards entspricht.
Rechtliche Grundlagen
Was Sie über die Barrierefreiheit von TYPO3 Websites wissen müssen
Die Barrierefreiheit von Websites in Deutschland ist in den Richtlinien für Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik (barrierefreie IKT) geregelt. Diese Richtlinien sind in der DIN SPEC 3105 "Barrierefreie Informationstechnik und Kommunikation (barrierefreie IKT) - Teil 1: Allgemeine Anforderungen" festgelegt.
Typische Einschränkungen
Welche Zielgruppen sind von Barrierefreiheit betroffen
Für welche Menschen ist Barrierefreiheit wichtig und was können Sie tun.
Besucher:innen mit Sehschwächen
Bei Beeinträchtigungen, die beim Besuch von TYPO3 Websites eine Rolle spielen, denkt man zuerst an Sehschwächen. Das kann z. B. Farbenblindheit sein. Weit verbreitet ist beispielsweise die Rot-Grün-Blindheit. Steht jetzt roter Text auf einem grünen Hintergrund, ist er für diese Menschen kaum lesbar.
Auch bei allen weiteren Sehfehlern, wie z. B. Kurzsichtigkeit (Website ist unscharf), Verlust des zentralen oder peripheren Sehens (Bereiche der Seite sind nicht sichtbar) bis hin zur Blindheit, muss die TYPO3 Website funktionieren.
Besucher:innen mit körperlichen Schwächen
Die meisten Besucher navigieren mithilfe von Maus, Trackpad oder Touchscreen. Barrierefrei bedeutet aber auch, dass eine Seite ohne diese Hilfsmittel zugänglich sein muss. Beispielsweise muss eine Seite nur mit Tastatur bedienbar sein, üblicherweise sind das die Tab- und Return-Tasten.
Wird eine Webseite mit einem Screenreader gelesen, so benötigt dieser Informationen, die auf herkömmlichen Webseiten oft nur optisch ersichtlich sind, z. B. ob ein Formularfeld ein Pflichtfeld ist, ob es deaktiviert ist oder verfügbar usw. Hierfür gibt es u. a. spezielle HTML-Attribute, die unter dem Oberbegriff ARIA = Accessible Rich Internet Applications zusammengefasst werden und in geeigneter Weise in die TYPO3 Website integriert werden müssen.
Besucher:innen mit Leseschwächen
Besucher mit Leseschwächen wie z. B. Dyslexie fällt es generell schwer, Texte zu lesen und zu verstehen. Hier erleichtern einfache Texte mit kurzen Sätzen und eine größere Schrift das Erfassen der Inhalte.
Eine Barrierefreiheit-Website-Checklist kann Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass Ihre TYPO3 Website die Anforderungen an Accessibility erfüllt. Mit einer solchen Checkliste können Sie systematisch die Barrierefreiheit Ihrer Website überprüfen und verbessern.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheit
Welche Vorteile bietet Barrierefreiheit für TYPO3 Websites?
Antwort: Barrierefreiheit ermöglicht es, dass Ihre TYPO3 Website von einer Vielzahl von Benutzern genutzt werden kann, einschließlich Personen mit Behinderungen oder eingeschränkten Fähigkeiten. Dies erweitert Ihre Zielgruppe und verbessert die Benutzererfahrung.
Wie kann ich überprüfen, ob meine TYPO3 Website barrierefrei ist?
Antwort: Es gibt verschiedene Tools und Dienste, mit denen Sie die Barrierefreiheit Ihrer TYPO3 Websiteüberprüfen können. Sie bewerten Ihre TYPO3 Website anhand verschiedener Kriterien und geben Empfehlungen zur Verbesserung. Eine Barrierefreiheit-Website-Checklist kann Ihnen dabei gut helfen.
Welche grundlegenden Prinzipien der Barrierefreiheit von TYPO3 Websites gibt es?
Antwort: Zu den grundlegenden Prinzipien der Barrierefreiheit gehören das Verständnis und die Berücksichtigung der Bedürfnisse verschiedener Benutzer, die Erstellung von leicht verständlichen Inhalten sowie die Bereitstellung einer navigierbaren und interaktiven TYPO3 Website für alle Benutzer.
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es für die Barrierefreiheit von TYPO3 Websites?
Antwort: In verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche gesetzliche Normen und Standards für die Barrierefreiheit von Websites. Zum Beispiel gibt es in Deutschland die BITV 2.0, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webressourcen für Regierungsbehörden und öffentliche Dienstleister festlegt.
Welche sind die häufigsten Probleme im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit von TYPO3 Websites?
Antwort: Zu den häufigsten Problemen gehören das Fehlen alternativer Texte für Bilder, unzureichender Farbkontrast, falsche Strukturierung und Navigation sowie die fehlende Anpassung für die Nutzung durch verschiedene Hilfstechnologien.
Weitere Informationen: Nützliche Ressourcen und Tools
Wollen Sie wissen, ob Ihre Website barrierefrei ist?
Haben Sie Fragen? Dann lassen Sie sich doch einfach von unseren Expertinnen und Experten beraten.
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