Barrierefreie Websites ab dem 28. Juni 2025

Betrifft Sie das? Wir sagen es Ihnen

Pagemachine.de/ Beratung

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle digitalen Angebote öffentlicher Stellen in Deutschland sowie alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt barrierefrei gestaltet sein. Der European Accessibility Act, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schreiben das vor.

Ob Sie betroffen sind, und ob Ihre Website ab diesem Datum barrierefrei sein muss, können Sie in Minuten herausfinden. Wir haben Für Sie 8 Fragen zusammengestellt, die sich kinderleicht leicht beantworten lassen und sofort Klarheit schaffen.

Das finden Sie hier...

Können Sie die beiden folgenden Fragen mit NEIN beantworten?

Dann muss Ihre Website NICHT barrierefrei sein

1. Sind Sie eine öffentliche Stelle?

Öffentliche Stellen sind Bundesbehörden (z. B. Ministerien, Bundesämter), Landesbehörden (z. B. Landesministerien, Landesämter), Kommunale Verwaltungen (z. B. Stadtverwaltungen, Landratsämter), Gerichte (z. B. Amtsgerichte, Verwaltungsgerichte), Öffentliche Schulen und Universitäten, Polizei, Feuerwehr, Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherung) und die Bundeswehr

2. Sind Sie ein größeres Unternehmen oder bieten Sie mehr als Dienstleistungen an?

Das ist der Fall, wenn entweder Ihr Jahresumsatz über 2 Millionen Euro liegt, Sie mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigen, oder etwas anderes als Dienstleistungen anbieten.

Trifft einer dieser 2 Punkte auf Sie zu?

Dann muss Ihre Website barrierefrei sein, wenn eine der folgenden Aussagen auf Ihre Website zutrifft

Können Sie die eine der folgenden Fragen mit JA beantworten?

Dann muss Ihre Website barrierefrei sein

1. Bietet Ihre Webseite Informationen oder Dienstleistungen für die Allgemeinheit an?

Sind sie also nicht nur für Geschäftskunden bestimmt.

2. Bietet Ihre Webseite Dienstleistungen an, die für die Allgemeinheit von Bedeutung sind?

Also z.B. Bank- und Zahlungsverkehr, Versicherungen, Gesundheitsdienstleistungen, Personentransport oder öffentlicher Verkehr

3. Bieten Sie auf Ihrer Webseite E-Books oder Software an?

4. Bieten Sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an?

Also zum Beispiel Ticketservice, Reservierungsservice oder Terminvereinbarung

 5. Enthält Ihre Webseite interaktive Elemente wie Formulare, die von Privatpersonen genutzt werden können?

6. Betreiben Sie auf Ihrer Website einen Online-Shop?

Was müssen Sie tun?

Wir beraten Sie ganz unkompliziert und unverbindlich

Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten.

Wie barrierefrei ist Ihre Website?

Unser Accessibility-Check zeigt Ihnen genau das

Wir prüfen den Status-Quo Ihrer Website und geben Hinweise, welcher Aufwand zu erwarten ist.