Achtung bei Shops - Neue Widerrufsbelehrung
Das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 4. August 2011 in Kraft.
Betroffen sind die Regelungen über den Wertersatz. Nach dem neu geregelten § 312e Abs. 1 BGB stehen dem Unternehmer ein Wertersatz für gezogene Nutzungen nur noch dann zu, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.
Auf diese Rechtsfolge muss er vom Unternehmer hingewiesen worden sein und ind der Widerrufsbelehrung entsprechend belehrt worden sein.
Da sich auch die Paragrafennummern geändert haben (aus § 312e alter Fassung wird § 312f neuer Fassung) ist die Anpassung der Widerrufsbelehrung unumgänglich.
Muster für die neue Widerrufsbelehrung







