EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Gewährleistung
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Gewährleistungsansprüche der Verbraucher gestärkt: Händler müssen nicht nur für den Ersatz der mangelhaften Ware sorgen, sondern gegebenenfalls auch die Kosten für deren Montage.
Der Kläger hatte Bodenfliesen gekauft und erst, als der Großteil davon verlegt war, bemerkt, dass diese mit Schleifspuren beschädigt waren.
Die Richter am EuGH haben sich klar zugunsten des Verbrauchers ausgesprochen: Wenn ein Mangel erst nach Einbau der Ware erkennbar ist, muss der Händler nicht nur das Produkt ersetzen, sondern auch die Kosten für die erneute Lieferung sowie den Ein- und Ausbau übernehmen.







